Home

letzte Aktualisierung: 18.10.2022

Das Kindergartenjahr 2022/2023 in der Corona-Pandemie:

Liebe Eltern, wir haben Ihnen nachfolgend die aktuellen Informationen und Regelungen zur Kinderbetreuung zusammengestellt. Bitte beachten Sie diese.

Kinder (und Erwachsene) mit COVID-19 Krankheitssymptomen dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung.

Wir bitten Sie weiterhin um ein umsichtiges und dem Infektionsrisiko angepasstes Verhalten. Bitte beobachten Sie zunächst ihr Kind daheim, falls es Krankheitsanzeichen zeigt und nutzen Sie bitte die Bürgertestungen (weiterhin kostenlos u.a. für Kinder unter 5 Jahren sowie für Haushaltsangehörigen von Infizierten). Damit unterstützen Sie unsere Bemühungen eine Infektion mit SARS-Cov-2 im Kinderhaus Rosa Raupe zu verhindern.

Die zusätzlichen Infektionsschutz-Maßnahmen wie z.B. Testangebote für Kinder, Impfungen/Auffrisch-Impfungen für unser Personal, regelmäßige Personal-Selbsttests 3x/Woche, Maskeneinsatz, Kontaktreduzierung, Lüften unter Einsatz von CO2-Coaches passen wir stets entsprechend der aktuellen Lage an.

Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Schutzimpfung gegen Covid-19 für Ihre Familie. Wir können nur gemeinsam mit Ihnen eine Ausbreitung des Coronavirus im Kinderhaus verhindern.

Für Ihre evtl. Fragen stehen wir gerne zu Verfügung.


Vielen Dank!

Ihr Kinderhaus Rosa Raupe-Team

 


Unsere Informationen im Überblick:

 

Wir stehen im ständigen Austausch und stimmen unsere Maßnahmen, Regelungen und Betretungsverbote mit dem Gesundheitsamt des MTK ab.

 

 


 

Unsere Zutritts- und Hygieneregelungen (im "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen"):

Bitte halten Sie stets (in den Bring-/Abholsituationen auf dem gesamten Gelände, an den Türen, im Kinderhaus, etc.) die Zutrittsregeln ein, u.a.:

  • Maskenpflicht! Im Außengelände und in den Innenräumen ist eine Mund-Nase-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske/OP-Maske (DIN EN 14683:2019) oder einer FFP2-Maske (DIN EN 149:2001) - auch NK95 & N95 möglich - zu tragen! Dies gilt auch für die Eingewöhnungszeit, den Schnuppertag und zu Gesprächen/Besprechungen, sowie für Handwerker, Lieferdienste und Besucher/Bewerber. Keine Ausnahmen!
  • Personen die COVID-19 Krankheitsanzeichen zeigen, dürfen die Häuser des Kinderhaus Rosa Raupe nicht betreten.
  • Personen die ein positives SARS-CoV-2 Testergebnis haben, dürfen die Häuser des Kinderhaus Rosa Raupe für mind. 5 Tage nicht betreten. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Wir empfehlen und möchten danach eine Testung vor dem Zutritt/Rückkehr in die Betreuung.
  • Immer 1,5m Abstand zu anderen Menschen einhalten.
  • Bitte nur eine Begleitperson für die Bring-/Abholsituation in den Innenräumen.
  • Händewaschen für Kinder vor Zutritt in den Gruppenraum im Gruppen-Bad gemäß den Anforderungen.
  • Lesen und beachten Sie die Aushänge (hängen an mehreren Punkten aus) und befolgen Sie die Anweisungen unserer MitarbeiterInnen.
  • Sie benötigen mehr Zeit und Geduld für die Bring- und Abholsituation.
  • Für die Zutritts- und Hygieneregelungen ("AHA+L") gelten keine Ausnahmen.
  • Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen. (Hess. Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung).

 


 

Zusätzliche Zutrittsbeschränkungen und Besonderheiten in unseren jeweiligen Häusern:

Große Raupe:

  • Maskenpflicht im Außengelände und in den Innenräumen!
  • Es hängen am Eingang je Stockwerk vier Zutrittskarten. Bitte lesen Sie die Anweisung vor Ort. Zugang nur mit Zutrittskarte. Ohne verfügbarer Zutrittskarte müssen Sie am Eingang warten, da die max. Personenanzahl im Stockwerk erreicht ist. Warten Sie bitte, bis wieder eine Zutrittskarte zur Verfügung steht.
  • Als Begleitperson für die Eingewöhnungszeit und den Schnuppertag, sowie Gespräche und Besprechungen bitte keine Zutrittskarten mitnehmen.
  • Besucher, Bewerber, Lieferanten und Handwerker benötigen keine Zutrittskarte - aber Maskenpflicht.
  • Die Gruppenräume bitte nicht betreten.

Kleine Raupe:

  • Maskenpflicht im Außengelände und in den Innenräumen!
  • Max. 4 Begleitpersonen mit Kind gleichzeitig im Flur im Erdgeschoss.
  • Gruppenräume bitte nicht betreten.
  • Händedesinfektion wird für die Begleitperson angeboten.

Liliput:

  • Maskenpflicht im Außengelände und in den Innenräumen!
  • Zugang Glühwürmchen-Gruppe nur über den Innenhof (nicht von der Straße), max, 5 Begleitpersonen mit Kind je Gruppe.
  • Zugang Zwergengruppe nur über den Eingang an der Straße, max, 5 Begleitpersonen mit Kind je Gruppe.
  • Händedesinfektion wird für die Begleitperson angeboten.

Waldraupe:

  • Maskenpflicht (s.o.) für Erwachsene und Besuchskinder ab 6 Jahren in der Bring-/Abhol-Situation.
  • Maskenpflicht (s.o.) für Erwachsene und Besuchskinder ab 6 Jahren auf dem Gelände und im Haus der Waldraupe.
  • Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter) einhalten – bitte auch für Kinder außerhalb der Gruppe „Waldraupe“ beachten, z.B. Geschwisterkinder.
  • Keinen Aufenthalt in der Bring-/Abhol-Situation.
  • Zutrittsbeschränkung: nur 1 Begleitperson gleichzeitig im Waldhaus.
  • Händedesinfektion wird für die Begleitperson angeboten.

 


 

Verordnungen der Landesregierung:

Die folgende Verordnung der Landesregierung Hessen ist derzeit von Bedeutung:

"Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV"

Sie finden die jeweils aktuellen Verordnungen hier:

https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Anpassungen. Weiterhin können die Verordnungen für Hessen durch weitere (oder weitergehende) Einschränkungen z.B. der Landkreise, Gesundheitsamt etc. ergänzt werden.

 


 

Informationen zum Thema Kinderbetreuung bei Einschränkungen im Kinderbetreuungsangebot:

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen evtl. Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Regelung im SGB V zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld im Falle von Betreuungsbedarf auch bei nicht-erkrankten Kindern wurde bis 7. April 2023 verlängert.